Die oberste Direktive 
Frei Übersetzt

1.
Allen Raumschiffen und Mitgliedern der Sternenflotte ist es untersagt sich in die natürliche Entwicklung von Kulturen und Gesellschaften einzumischen.  
Diese Direktive ist höher zu bewerten als der Schutz von Schiffen oder Mitgliedern der Sternenflotte. Personelle und materielle Verluste bei der Einhaltung dieser Direktive werden toleriert.
2.
Ein Sternenflottenoffizier hat unter keinen Umständen, nicht einmal zum Schutze seiner Mannschaft, das Recht fremde Lebensformen zu verletzen oder zu zerstören.  
Außer unter der notwendigen Beachtung der obersten Direktive. 
3.
Ein Offizier hat alles in seiner Macht stehende zu tun, um intelligente Lebensformen zu schützen, auch wenn er und seine Mannschaft in Gefahr sind.  
Eine Handlung oder Unterlassung, welche eine intelligente Lebensform schädigt, ist einem  
Verstoß gegen die 2. Direktive gleichzusetzen. 
4.
Ein Offizier hat jeden Befehl seines Vorgesetzten auszuführen, außer solchen Befehlen, die gegen die ersten drei Direktiven verstoßen. 
5.
Ein Offizier hat alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Sicherheit der Vereinigten Föderation der Planeten, deren Mitglieder, Repräsentanten und der Sternenflotte zu gewährleisten, ausgenommen er würde damit gegen die ersten vier Direktiven verstoßen. 
6.
Ist die gesamte Besatzung eines Schiffes tod, oder länger als 24 Stunden handlungsunfähig, kann das Schiff zum Schutz anderer Lebewesen und Schiffe zerstört werden. 
7.
Unter keinen Umständen, welchen auch immer, ist es einem Mitglied der Föderation erlaubt sich Talos IV zu nähern. Verstöße werden mit dem Tod bestraft. 
8.
Es ist verboten das Romulanische Reich zu betreten, außer es ist notwendig zur Einhaltung der Direktiven 1 bis 5.  
Diese Direktive wurde (wird) im Jahr 2297 beim Beginn des Krieges geändert. 
9.
  
Kein Schiff der Föderation darf Planeten oder Sonnensysteme aufsuchen, die von der Föderation oder der Sternenflotte unter Quarantäne gestellt wurden, außer es ist notwendig um die Direktiven 1 bis 5 einzuhalten. 
10.
Ein Offizier der Sternenflotte muß nach den Gesetzen der Vereinigten Föderation der Planeten und der Sternenflotte handeln. Er muß alle Verstöße gegen diese Gesetze bekämpfen und bestrafen.
11.
Ein Offizier der Sternenflotte muß alle Handlungen der Vereinigten Föderation der Planeten respektieren. Bei Verhandlungen muß er mit allen in seiner Macht stehenden Mitteln die Interessen der Vereinigten Föderation der Planeten vertreten. 
12.
Nähert sich ein Schiff und eine Kommunikation mit diesem Schiff ist nicht möglich, so ist der Kommandeur des Föderationsschiffes zu informieren. 
13.
Kein Offizier darf Informationen der Vereinigten Föderation der Planeten an deren Feinde, oder an Gruppierungen die ihr gefährlich werden könnten, weitergeben, oder diese in irgendeiner Form unterstützen. 
14.
Kein Offizier sollte anderen Lebensformen gegenüber unhöflich, aggressiv oder arrogant ver- halten, oder diese auf irgendeiner anderen Weise belästigen.
15.
Kein Offizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte an einen gefährlichen Ort beamen. 
16.
Ein Offizier kann von 3 Stabsoffizieren verurteilt werden, wenn er gegen Föderationsrecht oder dir oberste Direktive verstößt.
17.
  
Ist der kommandierende Offizier nicht anwesend, inkompetent oder Tod, muß der zweite Offizier das Kommando übernehmen.
18.
Kein Offizier darf eine Meuterei anführen oder in irgendeiner Form unterstützen. 
19.
Ein Offizier kann jederzeit durch einen Arzt oder zwei andere kommandierende Offiziere von seinen Pflichten entbunden werden, vorausgesetzt er befindet sich in einer kritischen physischen oder psychischen Verfassung.
20.
Ein Föderationsschiff muß jedem registriertem Handels- oder Privatschiff der Föderation bei Gefahr zur Seite stehen.  
Außerdem darf es disziplinarisch und/oder gewaltsam gegen Schiffe vorgehen die gegen Föderationsrecht oder die oberste Direktive verstoßen.
21.
Es ist verboten illegale Substanzen und Waren, unregistrierte Waffen und gefährliche Lebensformen mit einem Föderationsschiff zu transportieren. Ein Föderationsschiff das verdächtigt wird zu schmuggeln kann von jedem Föderationsschiff durchsucht werden.
22.
Wenn ein Planet in seiner Entwicklung still steht weil dieser von einer anderen Rasse belagert oder unterdrückt wird, darf ein Sternenflottenoffizier in die soziale Struktur des Planeten eingreifen. Allerdings nur mit dem Ziel die natürliche Ordnung wieder herzustellen.
23.
Die Vernichtung einer intelligenten Lebensform ist nur dann erlaubt, wenn dies zur Einhaltung der obersten Direktive notwendig ist.
24.
Die Vernichtung des gesamten Lebens auf einem Planeten ist nur erlaubt wenn die Bewohner dieses Planetens komplett gegen die oberste Direktive verstoßen. Der Befehl dazu darf nur von einem kommandierenden Offizier mit dem Rang eines Kapitäns oder höher gegeben werden. Er trägt die komplette Verantwortung für sein handeln.
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